Externe Inhalte

Die an dieser Stelle vorgesehenen Inhalte können aufgrund Ihrer aktuellen Consent-Einstellungen nicht angezeigt werden.



Diese Webseite bietet möglicherweise Inhalte oder Funktionalitäten an, die von Drittanbietern eigenverantwortlich zur Verfügung gestellt werden. Diese Drittanbieter können eigene Cookies setzen, z.B. um die Nutzeraktivität zu verfolgen oder ihre Angebote zu personalisieren und zu optimieren.

 

Quelle: http://www.immowerbung.org/fehler-beim-immobilienkauf-im-ausland/

 

Fehler beim Immobilienkauf im Ausland

In Zeiten wo die Immobilienpreise in manchen Ländern nur die Richtung nach unten kennen, spielt der eine oder andere verständlicherweise mit dem Gedanken, sich eine Immobilie im Ausland zu kaufen. Doch auch wenn das jeweilige Angebot noch so verlockend wirkt, sollte sich jeder stets die 10 größten Fehler vor Augen halten und dementsprechend auf keinen Fall übermütig reagieren.

 

Niemals ohne Besichtigung kaufen

Auf dem Papier kann alles wunderbar aussehen. Wissen, ob es sich nicht vielleicht doch um eine Ruine handelt, kann man es jedoch nicht zu 100%. Ohne vorherige Besichtigung sollte daher niemals eine Immobilie gekauft werden. Das gilt natürlich nicht nur im Ausland. Auch innerhalb Deutschlands sollte diese Regel immer beachtet werden!

Immobilie wird beim falschen Verkäufer erworben

Im Ausland gibt es viele Anbieter, die gar nicht zum Verkauf der angebotenen Immobilien berechtigt sind. Vor dem Kauf sollte daher auch eine Register-Abfrage zum Verkäufer durchgeführt werden. Sollten im Rahmen der Abfrage Zweifel auftauchen, ist von einem Kauf abzuraten.

Miterben vom Verkäufer vergessen

Relativ oft werden geerbte Immobilien im Ausland verkauft. Oftmals vergessen die Verkäufer dabei die Immobilie vorher auf sich umschreiben zu lassen. Dementsprechend haben mögliche Miterben die Chance Einspruch einzulegen. Es empfiehlt sich daher immer den Erbschein oder auch das Testament prüfen zu lassen.

Mängel werden nicht beachtet

Egal ob Neu- oder Altbau, Pfusch am Bau ist leider keine Seltenheit. Um vor eventuellen Großreparaturen gewarnt zu sein, empfiehlt es sich immer die Leistungen eines Bausachverständigen in Anspruch zu nehmen.

Immobilie wird nicht auf Schwarzbau geprüft

In südlichen Ländern, wie Spanien und Italien, wird viel schwarz gebaut. Viele Bauunternehmen wollen sich einfach nicht mit „lästigen“ Baugenehmigungen herumplagen und planen stattdessen lieber das mögliche Bußgeld in den Kaufpreis mit ein. Auch wenn in der Bauphase alles reibungslos ablaufen sollte, kann im Anschluss sehr viel Ärger auf den späteren Besitzer zu kommen. Von daher in jedem Fall immer bei der Besichtigung die Baugenehmigung zeigen lassen und diese mit der Immobilie vergleichen.

Alte Schulden werden übernommen

Im Falle eines Kaufs sollte

immer ein Nachweis der Lasten- und Schuldenfreiheit angefordert werden. Mögliche Restschulden bei ansässigen Behörden oder auch Banken können ansonsten den Immobilienwert erheblich drücken.

 

Anzahlung ohne Sicherheit

Vor allem in Krisenzeiten sollte jeder darauf achten, dass er keine Anzahlung ohne Sicherheiten macht. Nur so kann man sich vor einer möglichen Pleite des Bauunternehmens schützen. Es empfiehlt sich beispielsweise eine Bankbürgschaft vom Verkäufer vor der ersten Überweisung zu verlangen.

Vernachlässigung der Sprachbarriere

Wenn es um Einzelheiten im Kaufvertrag geht, sollten sich Käufer niemals auf Hörensagen verlassen. Vor Vertragsabschluss sollte ein vereidigter Übersetzer beauftragt werden, um den Vertrag ins Deutsche zu übersetzen. Nur so kann man sich sicher sein, dass einen der Gegenüber nicht „übers Ohr hauen“ möchte.

Hürden zum Weiterverkauf werden unterschätzt

Wer sich bereits vor einem Kauf dafür entschieden hat, die Immobilie später weiterzuverkaufen, der sollte das jeweils geltende Baurecht sehr gründlich prüfen (lassen). Schon oft wurden Immobilien in einem eigentlich nicht bebaubaren Bereich gebaut und verkauft, die sich im Anschluss für den neuen Eigentümer schnell zum „Ladenhüter“ entwickelten.

Oft unbeachtet – das nationale Recht

Vergessen sollten Immobilienkäufer nicht, dass im Falle einer Streitigkeit meistens der Gerichtsstand im Ausland ist und falls nicht, dann wird auch in Deutschland nach dem jeweils geltenden Baurecht entschieden. Von daher empfiehlt es sich einen Rechtsanwalt mit entsprechenden Sprachkenntnissen zu beauftragen.